Vermittlungsablauf

Vorwort zur Vermittlung

Der Tierschutzverein Pro Vita Animale e.V. besitzt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und gewährleistet die Durchführung und Dokumentation aller gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit, einschließlich Pflichtimpfungen und Chippen vor der Abgabe eines Tieres.

Alle tierärztlichen Behandlungen werden im Hunde-Datenblatt, im EU-Heimtierausweis oder im Impfpass vermerkt. Diese Unterlagen erhält der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres.

Kontakt und Vermittlungsradius

  • Bei Anfragen per E-Mail (mail@pro-vita-animale.de) bitte immer eine Telefonnummer angeben.
  • Unser Vermittlungsradius beträgt ca. 100 km um 45309 Essen.
  • Ausnahmen sind nur bei schwer vermittelbaren Hunden möglich.
  • Bitte nicht vor 11:00 Uhr anrufen, da wir vormittags unsere Hunde versorgen.
  • Anfragen über Messenger werden nicht beantwortet. Bitte per E-Mail oder telefonisch melden.
  • Wenn du dich für einen bestimmten Hund interessierst, vereinbare bitte einen Termin oder nutze unsere Öffnungszeiten am Samstag und Sonntag von 12:00 bis 15:00 Uhr.

Adoptieren statt beim Tiervermehrer kaufen

Eine verantwortungsvolle und respektvolle Beziehung zu einem zukünftigen Familienmitglied beginnt bereits bei der Auswahl. Für jedes Tier, das bei einem legalen, illegalen oder privaten Tiervermehrer gekauft wird, bleibt ein anderes Tier im Tierheim, auf der Straße oder in einer Tötungsstation zurück. Mit jedem Kauf bei einem Tiervermehrer wird Leid und Tod eines anderen Tieres in Kauf genommen.

Durch die Nachfrage werden Tiervermehrer zusätzlich motiviert, noch mehr Tiere zu produzieren. Angesichts überfüllter Tierheime, Pflegestellen, Straßen und Tötungsstationen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie weiterhin „Ware Tier“ produziert werden darf.

Unsere Vermittlungsbedingungen

  • Alle unsere Hunde sind geimpft und gechippt.
  • Die Vermittlung erfolgt ausschließlich mit Schutzvertrag und einer Schutzgebühr von 450 €.
  • Der Schutzvertrag regelt alle wesentlichen Punkte zur Haltung des Tieres und verpflichtet den neuen Besitzer, dem Hund ein Zuhause auf Lebenszeit zu bieten.
  • Der Vertrag dient dem Schutz des Tieres:
    • kein Weiterverkauf
    • keine Weitergabe an Dritte
    • bei veränderten Lebensumständen muss der Hund an Pro Vita Animale e.V. zurückgegeben werden
  • Pro Vita Animale e.V. verpflichtet sich, vermittelte Hunde zurückzunehmen, solange die Hundeauffangstation besteht.

Wenn du die Anschaffung eines Hundes planst, wende dich bitte an einen örtlichen Tierschutzverein und nicht an einen Tiervermehrer. Es gibt unzählige charakterlich einwandfreie, schöne und robuste Mischlingshunde, die Hunger leiden, nicht tierärztlich versorgt werden, gequält oder getötet werden. Gib einem dieser Hunde ein Zuhause, damit Tierschützer weitere Tiere retten können.

Sicherheits- und Haltungsregeln

  • Unsere Hunde werden ausschließlich im Sicherheitsgeschirr geführt, nicht am Halsband.
  • Flexi- und Langlaufleinen sind verboten.
  • Vermittelte Hunde müssen 6 Wochen lang in einem von uns geliehenen Sicherheitsgeschirr geführt werden.
  • Die Hunde dürfen 6 Monate lang nicht abgeleint werden, auch nicht im eigenen Garten oder auf dem Trainingsgelände einer Hundeschule.

Hundeschulen

Da wir im Laufe der Jahre viele negative Erfahrungen mit Hundeschulen gemacht haben, muss ein Besuch – auch wenn er nicht verpflichtend ist – vorher mit Pro Vita Animale e.V. abgesprochen und genehmigt werden.

Nachkontrolle und Bildmaterial

Bis zur Nachkontrolle nach ca. einem Jahr benötigen wir mindestens acht aussagekräftige Fotos des vermittelten Hundes. Diese Bilder sollen per E-Mail an mail@pro-vita-animale.de gesendet werden und dürfen in unserer Facebook-Gruppe oder auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Der Vermittlungsradius für unsere Tiere beträgt 100 km um 45309 Essen, Ausnahmen sind schwer vermittelbare Tiere !
PVA Vermittlungsablauf, oder:
WORAN ERKENNE ICH EINEN GUTEN TIERSCHUTZVEREIN?
Wir haben einen Anspruch
:

Für jedes unserer Tiere suchen wir nicht irgendein Zuhause, sondern das passende Zuhause – und zwar lebenslang. Deshalb investieren wir viel Zeit in Gespräche, Beratung und Nachbetreuung. Leider ist das im Tierschutz nicht überall selbstverständlich.

Es gibt Vereine, die kranke Tiere vermitteln und dies verschweigen, falsche Papiere ausstellen oder wichtige Informationen zurückhalten. In manchen Fällen landet die Schutzgebühr nicht beim Tier, sondern in privaten Taschen. Besonders unseriös ist es, Tiere nicht zurückzunehmen, wenn Halter unvorhergesehene Umstände treffen.

Damit du einen seriösen Verein erkennst – und damit du weißt, wie eine Vermittlung bei Pro Vita Animale e.V. abläuft – findest du hier alle wichtigen Schritte.

1. Der erste Kontakt

Wenn du dich für einen Hund interessierst, lies bitte die Beschreibung vollständig und sorgfältig. Besteht weiterhin Interesse, erreichst du uns:

  • Telefon: 0178 1659841 (am besten zwischen 11:00 und 12:00 Uhr)
  • E-Mail: mail@pro-vita-animale.de

Bitte gib bei E-Mails immer eine Telefonnummer an.

Im ersten Gespräch klären wir, ob der ausgewählte Hund grundsätzlich zu deinen Lebensumständen passen könnte. Viele Fragen sind notwendig – nicht um dich auszuhorchen, sondern um sicherzustellen, dass das Tier ein wirklich geeignetes Zuhause findet. Manchmal passt ein Hund trotz guter Voraussetzungen nicht zu einer bestimmten Familie. Das ist normal und Teil unserer Verantwortung.

2. Das Kennenlernen

Wenn der erste Kontakt positiv verläuft, vereinbaren wir ein persönliches Treffen in unserer Hundeauffangstation. Bitte beachte: Ein Hund wird niemals beim ersten Besuch mitgegeben. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten in Ruhe darüber nachdenken, ob der Hund wirklich zu euch passt.

Bei jedem Kennenlernen ist ein PVA‑Mitglied anwesend, um Fragen zu beantworten und die Vermittlungsbedingungen zu besprechen.

3. Vermittlungsbedingungen

Wir vermitteln unsere Hunde nur an Menschen, die ausreichend Zeit und stabile Lebensumstände bieten können.

Wichtige Punkte:

  • Falls der Mittelmeercheck noch nicht erfolgt ist, muss er spätestens 6 Monate nach Ankunft durchgeführt werden (vertraglich geregelt).
  • Unsere Hunde werden ausschließlich im Geschirr geführt. Flexi‑ und Langlaufleinen sind verboten.
  • Die ersten 6 Wochen muss ein Sicherheitsgeschirr getragen werden (leihweise von PVA).
  • Die Hunde dürfen 6 Monate lang nicht abgeleint werden, auch nicht im Garten, auf Hundewiesen oder Hundeschulgeländen.
  • Bis zur Nachkontrolle nach ca. einem Jahr benötigen wir monatlich mindestens 8 aussagekräftige Fotos des Hundes.
  • Für Hunde über 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht ist ein Sachkundenachweis 20/40 erforderlich.

4. Sachkundenachweis 20/40

Der Sachkundenachweis ist erforderlich für Hunde ab:

  • 40 cm Widerristhöhe oder
  • 20 kg Körpergewicht

Er kann bei einem sachkundigen Tierarzt oder einer anerkannten Stelle abgelegt werden. Nur der Halter benötigt den Nachweis, nicht jede Person, die den Hund ausführt.

Der Nachweis ist dauerhaft gültig. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung innerhalb von zwei Monaten wiederholt werden.

Wichtig: Der Test prüft vor allem theoretisches Wissen. Ein praktischer Teil wäre sinnvoll, ist aber nicht vorgeschrieben.

5. Wenn du dich für einen Hund entschieden hast

In einem weiteren Gespräch klären wir alle offenen Fragen und besprechen:

  • deine Kenntnisse in der Tierhaltung
  • die Lebensumstände
  • die Zustimmung aller Familienmitglieder
  • mögliche Besonderheiten des Hundes

Viele unserer Hunde haben schwere Erfahrungen gemacht. Deshalb achten wir besonders darauf, dass sie ein Zuhause bekommen, in dem sie sich sicher fühlen und gefördert werden.

6. Schutzvertrag und Schutzgebühr

Für jedes Tier wird ein Schutzvertrag abgeschlossen. Die Schutzgebühr beträgt 450 €.

Der Vertrag regelt:

  • die Haltung des Tieres
  • das lebenslange Bleiberecht im neuen Zuhause
  • das Verbot von Weitergabe oder Verkauf
  • die Pflicht, den Hund bei veränderten Lebensumständen an PVA zurückzugeben

Pro Vita Animale e.V. verpflichtet sich, vermittelte Hunde zurückzunehmen, solange die Hundeauffangstation besteht.

7. Impfausweis, TASSO, Gesundheitsunterlagen

Vor der Vermittlung sprechen wir offen über alle gesundheitlichen Einschränkungen. Bei der Übergabe erhältst du:

  • den EU-Heimtierausweis
  • die Chipnummer
  • die TASSO-Marke
  • den TASSO-Ausweis

Eine Ummeldung bei TASSO erfolgt erst nach unserer Nachkontrolle.

Alle unsere Tiere sind gechippt, geimpft und bei TASSO auf PVA registriert.

Für Hunde aus dem Ausland gilt: Spätestens 6 Monate nach Ankunft muss ein Mittelmeercheck erfolgen (falls nicht bereits vorhanden). Schnelltests sind unzuverlässig – wir akzeptieren nur Laborergebnisse.

8. Einzug ins neue Zuhause

Wir bringen jedes Tier persönlich ins neue Zuhause. Deshalb vermitteln wir nur im Umkreis von ca. 100 km um Essen (Ausnahmen: schwer vermittelbare Hunde).

Vor dem Einzug besprechen wir einen passenden Termin und beraten dich auf Wunsch zu sinnvollen Erstanschaffungen.

9. Die ersten Tage im neuen Heim

Nach der Ankunft gilt: Ruhe, Geduld und keine Überforderung.

  • Lass den Hund ankommen.
  • Kein unnötiger Besuch.
  • Kein Mitleid, aber Sicherheit und Struktur.

Wir stehen dir jederzeit zur Verfügung, wenn Fragen oder Probleme auftreten.

10. Nachkontrolle

Nach etwa einem Jahr besuchen wir dich und deinen Hund zu Hause. Dabei schauen wir, ob Mensch und Tier weiterhin gut zusammenpassen.

Du kannst uns jederzeit vorher Fotos oder Berichte schicken oder in unserer Facebook-Gruppe posten.

11. Warum wir keine Fernvermittlung machen

Ausnahmen gelten nur für schwer vermittelbare Tiere.

Gründe:

  1. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und können nur begrenzte Zeit investieren.
  2. Lange Transportwege sind für die Tiere belastend und für uns finanziell nicht leistbar.
  3. Wir möchten sehen, wo unsere Hunde leben – Vorbesuch, Übergabe, Nachkontrolle.
  4. Auch in anderen Regionen gibt es viele Hunde, die dringend ein Zuhause suchen.
  5. Unsere Auffangstation verursacht hohe Kosten, die wir selbst tragen.

12. Warum wir manchmal „Nein“ sagen

Wir vermitteln Hunde nur dort, wo ihre Bedürfnisse erfüllt werden können. Beispiele:

  • ältere Menschen → eher ältere Hunde
  • ängstliche Hunde → nicht zu Kleinkindern
  • gehbehinderte Hunde → nicht in Wohnungen im 3. Stock ohne Aufzug

Das Wohl des Tieres steht immer an erster Stelle.